Baugenehmigung

Darauf sollten Bauherren achten

Sie ist die wahre Basis, auf der Ihr Haus steht – die Baugenehmigung erlaubt Bauherren offiziell, eine Immobilie zu errichten. Auch für viele weitere bauliche Maßnahmen ist ein solcher Antrag notwendig. Was gibt es rund um die Genehmigung zu beachten? Welche Vorschriften gibt es und wo genau reicht man den Bauantrag ein? Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um die Baugenehmigung gibt es in unserem Ratgeber!

Sie möchten ein Grundstück kaufen, um darauf Ihre Immobilie zu bauen? Dann ist es an der Zeit, sich um eine entsprechende Baugenehmigung zu kümmern. Auch für viele bauliche Maßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden ist eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Hat diese keine Einwände, dürfen Sie loslegen – nicht vorher!

Für das gesamte Baurecht sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Welche Vorschriften genau also für Sie rund um die Baugenehmigung gelten, ist in der Landesbauordnung festgelegt. Eine Baugenehmigung ist immer zeitlich befristet. Nach Antragstellung sind genau drei Jahre Zeit, bis der Bau gestartet sein muss. Eine Verlängerung dieser Frist um zwei Jahre – auch rückwirkend – ist möglich.

Übrigens: Nicht jede bauliche Maßnahme erfordert eine Baugenehmigung – eine Genehmigungsfreistellung ist beispielsweise möglich, wenn die betroffene Gemeinde keine Genehmigung fordert oder das Bauvorhaben den örtlichen Bauvorschriften vollständig entspricht.

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Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen Sie bei der Bauaufsichtsbehörde den Bauantrag einreichen. Die einzelnen Bundesländer und Gemeinden fordern teilweise unterschiedliche Bauvorlagen. Für lokale Details informieren Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Behörde! Zusätzlich zum ausgefüllten Formular können beispielsweise diese weiteren Unterlagen erforderlich sein:

  • Lageplan und Freiflächenplan des Grundstücks
  • Bauzeichnungen
  • Ausführliche Beschreibung des Bauvorhabens

Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen an die Behörde übermittelt haben, erfolgt das Verfahren rund um die Erteilung der Baugenehmigung. Achtung: Erst nach dieser Genehmigung dürfen Sie mit dem Bau starten!

Wichtig: Ihre Nachbarn sollten Sie unbedingt in Ihre Pläne einweihen – denn grundsätzlich dürfen Nachbarn Widerspruch gegen die Baugenehmigung einreichen. Je nach Bauvorhaben und zuständiger Behörde kann sogar die Zustimmung des Nachbarn erforderlich sein. So oder so: In jedem Fall ist es ratsam, sich im Vorfeld die Zustimmung der Nachbarn einzuholen. 


Antrag abgelehnt – was tun?

Ärgerlich, aber nicht unbedingt das Ende Ihrer Pläne: Es kann sein, dass die Behörde im ersten Anlauf Ihren Antrag nicht durchwinkt, sondern ablehnt. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, beispielsweise wenn die Behörde befürchtet, dass Ihr Vorhaben den Naturschutz oder Denkmalschutz gefährden könnte. Innerhalb von vier Wochen dürfen Sie Widerspruch einlegen. Wichtig ist hier eine schriftliche Begründung, warum Ihrer Meinung nach der Grund der Ablehnung nicht zutrifft. Ein entsprechendes Gutachten eines Sachverständigen kann hier ebenfalls hilfreich sein.

Baugenehmigung: Alles Wichtige auf einen Blick

  • Eine Baugenehmigung ist üblicherweise auf drei Jahre befristet, die Frist kann – auch rückwirkend – um weitere zwei Jahre verlängert werden.
  • Nicht nur für Neubauten ist häufig eine Genehmigung erforderlich – auch bauliche Maßnahmen wie eine Modernisierung oder ein Anbau sind unter Umständen an eine entsprechende Baugenehmigung gekoppelt.
  • Erst nach Genehmigung dürfen Sie mit dem Bau der Immobilie beginnen.
  • Nicht alle Bauvorhaben benötigen eine Genehmigung. Jedes Bundesland sieht laut Bauordnung verfahrensfreie Bauten vor. Achtung: Hier immer genau recherchieren, denn von Bundesland zu Bundesland variiert dies sehr stark.
  • Nicht jede bauliche Maßnahme muss genehmigt werden. Erkundigen Sie sich zur Sicherheit im Vorfeld bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde, ob ein Bauantrag erforderlich ist.
  • Eine sogenannte Bauvoranfrage kann sinnvoll sein – noch vor dem Bauantrag lässt sich so oft abklären, ob es potenziell Probleme rund um das Bauvorhaben geben könnte.
  • Widerspruch gegen einen abgelehnten Bauantrag ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von vier Wochen möglich.

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Übrigens: Unser bewährter Rundum-Sorglos-Service schließt auch die Baugenehmigung mit ein. Wenn Sie mit Viebrockhaus bauen, unterstützen unsere Experten Sie bei sämtlichen Behördengängen und bei allem aufwendigen Papierkram – Bauantrag inklusive!

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