Baukindergeld ist beschlossen

19. September 2018

Beantragen Sie Baukindergeld und erhalten Sie 12.000 Euro Zuschuss pro Kind.

Ab dem 18. September 2018 können Familien und Alleinerziehende mit Kindern das neue Baukindergeld bei der KfW Bankengruppe beantragen (www.kfw.de/baukindergeld). Es gilt für alle Bauvorhaben, die zwischen dem 1. Januar 2018 und bis zum 31. Dezember 2020 genehmigt wurden bzw. werden. Die Antragstellung kann sofort nach dem Einzug online erfolgen. Gefördert wird der erstmalige Neubau (oder Erwerb von Wohneigentum). Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt.

Vom Baukindergeld profitieren Familien und Alleinerziehende mit einem Kind, die über ein steuerpflichtiges Jahreshaushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro verfügen. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese Grenze um 15.000 Euro – also auf 105.000 bei zwei Kindern, 120.000 Euro bei drei Kindern usw. Über einen Zeitraum von zehn Jahren werden dann 12.000 Euro für jedes Kind (1.200 Euro pro Jahr) als Förderung ausbezahlt.

Damit wird der Bau eines Hauses noch attraktiver. Die eigenen vier Wände dienen einer sicheren Vermögensbildung und sind – Dank mietfreien Wohnens im Alter – ein wichtiger Teil der Vorsorge fürs Rentenalter.

Insbesondere der Bau eines Viebrockhauses ist eine zukunftssichere und wertbeständige Investition für Generationen. Denn als KfW-Effizienzhaus 40 Plus gebaut, mit Photovoltaikanlage, Lithium-Ionen-Hausbatterie und Energiemanagementsystem ausgestattet, sind für ein Viebrockhaus niedrigste Energie- und Nebenkosten sowie Wertbeständigkeit vorprogrammiert.

On top bieten wir als einziger Haushersteller Deutschlands die »Energiekostenlos-Garantie« als Upgrade an. Darin enthalten sind zum Beispiel eine nochmals erweiterte Photovoltaikanlage und ein Zwischenzähler für den Verbrauch der Haustechnik. Vor allem aber übernimmt Viebrockhaus für zehn Jahre die volle Garantie, dass hier bilanziell keine Energiekosten mehr für Heizung, Warmwasser und Lüftung entstehen.

Sichern Sie sich das Baukindergeld. In der Fachberatung informieren wir Sie gern im Detail. 

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