Die KfW-Bank fördert euren klimafreundlichen Neubau  KfW-Förderungen: Hausbau für Familien

Das KfW-Programm »Wohneigentum für Familien« ermöglicht günstige Kredite ab 0,01 % Zinsen. Wie es geht und wie Sie sich schon heute die top Konditionen sichern, erfahren Sie auf dieser Seite – oder direkt bei einem Beratungstermin mit unseren Finanzierungsberaterinnen und -beratern.

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Familienförderung

Auf einen Blick So profitieren Sie von der aktuellen Familienförderung

Als junge Familie mit geringem oder mittlerem Einkommen wünschen Sie sich, den Traum von einem eigenen Zuhause endlich zu verwirklichen? Dann ist die KfW-Förderung für Familien maßgeschneidert für Sie. Das KfW-Programm 300 »Wohneigentum für Familien« ist der Nachfolger für das einstige Baukindergeld und bietet äußerst attraktive Zinssätze ab lediglich 0,01 %. Wenn Sie Kinder haben und ein klimafreundliches Haus mit Viebrockhaus bauen, können Sie mit der Familienförderung einen wichtigen Teil der nötigen Bausumme sehr günstig finanzieren.

Auf einem Tisch liegt ein Grundriss, darüber ein Viebrockhaus-Zollstock.
Beratungstermin

Haben Sie bereits erste Ideen zu Ihrem Bauprojekt? Bringen Sie diese gern zum Beratungstermin mit. Wir freuen uns auf die gemeinsame Planung Ihres Viebrockhauses!

Zinsverbilligte Kredite für Familien Vorteile und aktuelle Konditionen der KfW-Förderung

Die aktuelle Förderinitiative für Wohneigentum greift gezielt das Problem auf, das für viele Familien momentan besonders herausfordernd ist: die hohen Zinsen für Baukredite. Daher bietet das KfW-Programm die Möglichkeit, vergünstigte Kredite aufzunehmen:

  • Sie erhalten stark zinsverbilligte Kredite zwischen 0,01 und 0,59 Prozent
  • Es sind Annuitätendarlehen und endfällige Darlehen möglich. 
  • Die Zinsbindung beträgt immer 20 Jahre, die Laufzeit kann von vier bis zu 35 Jahre betragen.
  • Ein bis fünf tilgungsfreie Anlaufjahre sind möglich. Das ist perfekt, wenn Sie in dieser Zeit zum Beispiel noch andere Kredite ablösen wollen, etwa für das neue Familienauto. Auch zur Überbrückung von Elternzeit oder wenn Sie in mehreren Jahren mit höheren Einkünften rechnen, verschaffen Ihnen tilgungsfreie Anlaufjahre einen willkommenen finanziellen Puffer.
  • Bereitstellungszinsen (0,15 Prozent) fallen erst ab dem 13. Monat an.
  • Die Förderungssumme ist gestaffelt nach der Größe der Familie. Seit 16. Oktober 2023 gelten folgende Kreditbeträge:
    • bei 1/2 Kindern: 220.000 €
    • bei 3/4 Kindern: 250.000 €
    • ab 5 Kindern: 270.000 €

Dabei handelt es sich um die höheren Förderbeträge mit QNG-Siegel. Ihr Vorteil, wenn Sie mit Viebrockhaus bauen: Das QNG-Siegel ist bei allen unseren Häusern inklusive.

Das zu versteuernde Einkommen entscheidet Wie funktioniert die KfW-Förderung für den Hausbau?

Die wichtigste Bemessungsgrundlage für den Kredit ist das zu versteuernde Einkommen. Dabei sollten Sie beachten, dass das zu versteuernde Einkommen nicht mit dem Bruttoeinkommen identisch ist! Es ist niedriger.

Der Betrag wird normalerweise durch das Finanzamt ermittelt. Sie finden ihn in Ihrem Steuerbescheid. Bei der Berechnung werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das Ergebnis ist das Einkommen, das der Steuer unterworfen wird. Dieser Betrag darf für die Familienförderung den Höchstbetrag nicht überschreiten.

  • Höchstbetrag ab 16. Oktober 2023: Das zu versteuernde Einkommen der Familie mit einem Kind beträgt höchstens 90.000 Euro im Jahr.
  • Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um weitere 10.000 Euro. Eine Familie mit drei Kindern darf also ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 110.000 Euro haben.
  • Maßgeblich ist für Förderanträge das durchschnittliche zu versteuernde Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres. Mit anderen Worten: Für Anträge im Jahr 2024 müssen Sie den Durchschnitt der Jahre 2022 und 2021 bilden.

 

Es gibt weitere Regeln, die Sie beachten müssen:

  • Das neu gebaute Haus darf nur der Selbstnutzung dienen.
  • Es ist kein weiteres Wohneigentum vorhanden.
  • Das Haus muss ein klimafreundlicher Neubau im Ersterwerb sein. Das trifft bei Viebrockhaus immer zu!
  • Die Antragsteller werden zu gleichen Teilen EigentümerInnen.
  • Das Haus muss mindestens fünf Jahre selbst genutzt werden, ansonsten erhöhen sich die Zinsen.
  • Mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt im Haushalt.

Der Weg zum Haus eures Lebens Wir helfen Ihnen beim Förderantrag!

Unsere ExpertInnen aus der Finanzierungsberatung bereiten die Anträge für die neue Familienförderung direkt für Sie vor. Versprochen: Unser Alles-aus-einer-Hand-Prinzip ermöglicht Ihnen ohne Stress und Umwege nicht nur den eigentlichen Hausbau, sondern auch die Finanzierung schnell und sicher durchzuführen.

  • Übrigens: Auch eine Kombination der Familienförderung mit dem KfW-Programm 298 »Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude« ist möglich. Gern informieren wir Sie in einem Gespräch detailliert über die Möglichkeiten der Förderung.
Finanzierung und Kosten
Finanzierung & Kosten

Wir planen für Sie eine individuelle Finanzierung Ihrer Immobilie. Unsere Berater:innen sorgen für eine individuell passende Finanzierungslösung, die sie auf Ihre Bedürfnisse hin maßschneidern.