Antragsstellung  Darauf sollten Bauherren achten

Sie ist die wahre Basis, auf der Ihr Haus steht – die Baugenehmigung erlaubt Bauherren offiziell, eine Immobilie zu errichten. Auch für viele weitere bauliche Maßnahmen ist ein solcher Antrag notwendig. Was gibt es rund um die Genehmigung zu beachten? Welche Vorschriften gibt es und wo genau reicht man den Bauantrag ein? Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um die Baugenehmigung gibt es in unserem Ratgeber!

Sie möchten ein Grundstück kaufen, um darauf Ihre Immobilie zu bauen? Dann ist es an der Zeit, sich um eine entsprechende Baugenehmigung zu kümmern. Auch für viele bauliche Maßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden ist eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Hat diese keine Einwände, dürfen Sie loslegen – nicht vorher!

Für das gesamte Baurecht sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Welche Vorschriften genau also für Sie rund um die Baugenehmigung gelten, ist in der Landesbauordnung festgelegt. Eine Baugenehmigung ist immer zeitlich befristet. Nach Antragstellung sind genau drei Jahre Zeit, bis der Bau gestartet sein muss. Eine Verlängerung dieser Frist um zwei Jahre – auch rückwirkend – ist möglich.

Übrigens: Nicht jede bauliche Maßnahme erfordert eine Baugenehmigung – eine Genehmigungsfreistellung ist beispielsweise möglich, wenn die betroffene Gemeinde keine Genehmigung fordert oder das Bauvorhaben den örtlichen Bauvorschriften vollständig entspricht.

Antragstellung

Baugenehmigung Alles Wichtige auf einen Blick

Genehmigung

Eine Baugenehmigung ist üblicherweise auf drei Jahre befristet, die Frist kann – auch rückwirkend – um weitere zwei Jahre verlängert werden. Nicht nur für Neubauten ist häufig eine Genehmigung erforderlich – auch bauliche Maßnahmen wie eine Modernisierung oder ein Anbau sind unter Umständen an eine entsprechende Baugenehmigung gekoppelt.

Bauantrag

Erst nach Genehmigung dürfen Sie mit dem Bau der Immobilie beginnen. Nicht alle Bauvorhaben benötigen eine Genehmigung. Jedes Bundesland sieht laut Bauordnung verfahrensfreie Bauten vor. Achtung: Hier immer genau recherchieren, denn von Bundesland zu Bundesland variiert dies sehr stark. Nicht jede bauliche Maßnahme muss genehmigt werden. Erkundigen Sie sich zur Sicherheit im Vorfeld bei Ihrer Bauaufsichtsbehörde, ob ein Bauantrag erforderlich ist.

Bauvoranfrage

Eine sogenannte Bauvoranfrage kann sinnvoll sein – noch vor dem Bauantrag lässt sich so oft abklären, ob es potenziell Probleme rund um das Bauvorhaben geben könnte. Widerspruch gegen einen abgelehnten Bauantrag ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von vier Wochen möglich.

Antrag abgelehnt - was tun?

Ärgerlich, aber nicht unbedingt das Ende Ihrer Pläne: Es kann sein, dass die Behörde im ersten Anlauf Ihren Antrag nicht durchwinkt, sondern ablehnt. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, beispielsweise wenn die Behörde befürchtet, dass Ihr Vorhaben den Naturschutz oder Denkmalschutz gefährden könnte. Innerhalb von vier Wochen dürfen Sie Widerspruch einlegen. Wichtig ist hier eine schriftliche Begründung, warum Ihrer Meinung nach der Grund der Ablehnung nicht zutrifft. Ein entsprechendes Gutachten eines Sachverständigen kann hier ebenfalls hilfreich sein.

 

Haus

Anträge So werden sie gestellt

Gutachten, Anträge, Behördengänge – auch das gehört zum Hausbau. Am aufwendigsten ist mit Sicherheit der Bauantrag. Viele Bauherren stellen davor bereits eine Bauvoranfrage, um grundsätzlich zu klären, ob das Haus auf dem jeweiligen Grundstück realisiert werden darf. Für den eigentlichen Bauantrag sind unter anderem technische und statische Nachweise sowie eine umfassende Baubeschreibung nötig. Auch die spätere Baustelle selbst muss beantragt und abgesichert werden. Auf Ihrer Checkliste sollten beispielsweise folgende Punkte stehen:

  • Bauvoranfrage stellen

  • Bauantrag stellen

  • Bauversicherungen abschließen

  • Baustelle beantragen, einrichten und sichern

  • Absperrungen und ggf. Kranaufstellung

  • Nutzen und Ableiten von Grundwasser

  • Herstellung der Gehwegüberfahrt bzw. -auffahrt

  • Erfahren Sie, welche Behördengänge und weiteren Leistungen wir für Sie bis zum Einzug und darüber hinaus übernehmen.