Noch fördert die KfW-Bank Ihren klimafreundlichen Neubau Familien- und KfW-Förderungen von Streichungen betroffen?

Der Weg zum Haus eures Lebens Wir helfen Ihnen beim Förderantrag!
Unsere ExpertInnen aus der Finanzierungsberatung bereiten die Anträge für die neue Familienförderung direkt für Sie vor. Versprochen: Unser Alles-aus-einer-Hand-Prinzip ermöglicht Ihnen ohne Stress und Umwege nicht nur den eigentlichen Hausbau, sondern auch die Finanzierung schnell und sicher durchzuführen.
- Übrigens: Auch eine Kombination der Familienförderung mit dem KfW-Programm 298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ ist möglich. Gern informieren wir Sie in einem Gespräch detailliert über die Möglichkeiten der Förderung.
KFWG und KFWG-Q
- Mindest-Voraussetzung KFN-Förderung: STUFE 1 KFWG (bis zu 100.000 Euro zinsgünstiges KfW-Darlehen je Wohneinheit)
- Klimafreundliches Wohngebäude
- LCA-Nachweis zum Treibhauspotenzial
- Effizienzhaus 40
- Keine Heizung auf Basis fossiler Brennstoffe
- Bei Viebrockhaus möglich: STUFE 2 KFWG-Q (bis zu 150.000 Euro zinsgünstiges KfW-Darlehen je Wohneinheit)
- Inkl. Stufe 1 Klimafreundliches Wohngebäude
- Mit QNG-Plus- oder QNG-Premium-Siegel, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat