Noch fördert die KfW-Bank Ihren klimafreundlichen Neubau  Familien- und KfW-Förderungen von Streichungen betroffen?

Warum Sie mit dem Hausbau nicht länger warten sollten: In den letzten Monaten ist der Traum vom Neubau für viele wieder in greifbare Nähe gerückt. Nicht zuletzt dank der guten KfW-Förderungen, die besonders günstige Kredite ermöglichen. Der aktuelle Urteilsspruch der Karlsruher Verfassungsrechtler zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) wirft aber nun viele Förderpläne der Bundesregierung über den Haufen. Auch beim Bundesbauministerium sind zahlreiche Programme, wie das KFN und WEF betroffen. Laut Ministeriumsangaben stehen die KfW-Programme „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ und „Wohneigentum für Familien (WEF)“ zwar für 2023 weiterhin vollumfänglich noch zur Verfügung. Wie es ab 2024 damit weiter geht, ist aber derzeit leider unklar und offen.

Die gute Nachricht ist, dass angehende Baufamilien auf jeden Fall bis Ende Dezember die attraktiven Fördermittel für beide Programme beantragen können. Wir unterstützen Sie gern dabei und sind 7 Tage die Woche für Sie da. Gefördert wird unter anderem der Neubau klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude zur Selbstnutzung in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG“. Das ist bei allen Viebrockhäusern inklusive!

Zum Beratungstermin

Streichung Förderungen

Der Weg zum Haus eures Lebens Wir helfen Ihnen beim Förderantrag!

Unsere ExpertInnen aus der Finanzierungsberatung bereiten die Anträge für die neue Familienförderung direkt für Sie vor. Versprochen: Unser Alles-aus-einer-Hand-Prinzip ermöglicht Ihnen ohne Stress und Umwege nicht nur den eigentlichen Hausbau, sondern auch die Finanzierung schnell und sicher durchzuführen.

  • Übrigens: Auch eine Kombination der Familienförderung mit dem KfW-Programm 298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ ist möglich. Gern informieren wir Sie in einem Gespräch detailliert über die Möglichkeiten der Förderung.

KFWG und KFWG-Q

Mindest-Voraussetzung KFN-Förderung: STUFE 1 KFWG (bis zu 100.000 Euro zinsgünstiges KfW-Darlehen je Wohneinheit)
  • Klimafreundliches Wohngebäude
  • LCA-Nachweis zum Treibhauspotenzial
  • Effizienzhaus 40
  • Keine Heizung auf Basis fossiler Brennstoffe
Bei Viebrockhaus möglich: STUFE 2 KFWG-Q (bis zu 150.000 Euro zinsgünstiges KfW-Darlehen je Wohneinheit)
  • Inkl. Stufe 1 Klimafreundliches Wohngebäude
  • Mit QNG-Plus- oder QNG-Premium-Siegel, bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat

 

Auf einem Tisch liegt ein Grundriss, darüber ein Viebrockhaus-Zollstock.
Beratungstermin

Haben Sie bereits erste Ideen zu Ihrem Bauprojekt? Bringen Sie diese gern zum Beratungstermin mit. Wir freuen uns auf die gemeinsame Planung Ihres Viebrockhauses!