Teilnahmebedingungen
Gewinnspielregeln und Sternchentext
Eröffnung ViebrockhausWelt in Bad Fallingbostel
Erleben Sie die große Eröffnung der neuen ViebrockhausWelt in Bad Fallingbostel am 02. und 03. Mai 2026 und sichern Sie sich die Chance auf einen attraktiven Bauzuschuss.
Nehmen Sie dazu vor Ort an unserem Gewinnspiel teil und holen Sie sich bei der Akkreditierung Ihr persönliches Los. Mit etwas Glück gehören Sie zu den Gewinner:innen!
Unter allen Teilnehmenden verlosen wir 2 Bauzuschüsse in Höhe von jeweils 20.000 € für den Bau Ihres Wunsch-Viebrockhauses. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, informieren Sie sich rund ums Bauen und kommen Sie Ihrem Traumhaus einen großen Schritt näher. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen viel Glück!
2x Bauzuschuss in Höhe von 20.000 € für den Neubau eines Viebrockhauses
Teilnahmebedingungen für das Bauzuschuss-Gewinnspiel
§ 1 Allgemeines
Eine Teilnahme am Gewinnspiel der Viebrockhaus AG ist nur unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen möglich.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der:die Teilnehmer:in diese Teilnahmebedingungen an.
Veranstalter ist die Viebrockhaus AG, Grashofweg 11 b, 21698 Harsefeld.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
Das 1. Gewinnspiel beginnt am 02. Mai 2026 um 10.00 Uhr und endet am 02. Mai.2026 um 15.00 Uhr. Das 2. Gewinnspiel beginnt am 03. Mai 2026 um 10.00 Uhr und endet am 03. Mai 2026 um 15.00 Uhr.
Die Teilnahme ist ausschließlich vor Ort im Rahmen der Eröffnung der ViebrockhausWelt in Bad Fallingbostel möglich. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der vor Ort durchgeführte Gewinnspielablauf erfolgreich absolviert wird und eine Anmeldung zum Gewinnspiel im Rahmen der Akkreditierung erfolgt.
Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren. Mitarbeiter:innen der Viebrockhaus AG und deren verbundene Unternehmen, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Jede:r Teilnehmer:in kann nur einmal aber an jedem Gewinnspieltag am Gewinnspiel teilnehmen.
Die Veröffentlichung von Namen oder Bildern der Gewinner:innen erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung. Die Teilnahme ist nicht von der Erteilung dieser Einwilligung abhängig.
Die Auslosung erfolgt jeweils am Tag der Veranstaltung (02. und 03. Mai 2026, jeweils um 16:00 Uhr). Nur Teilnehmer:innen des entsprechenden Veranstaltungstages kommen in den Lostopf des jeweiligen Gewinnspieltages.
Die Teilnahme über automatisierte Verfahren, Manipulationsversuche oder Falschangaben führt zum Ausschluss. Der Veranstalter behält sich vor, Personen auszuschließen, die den Ablauf stören oder gegen das Hausrecht verstoßen.
§ 3 Gewinn
Verlost werden je Gewinnspieltag ein Bauzuschuss in Höhe von jeweils 20.000 € für den Neubau eines Viebrockhauses. Ein Zuschuss in Höhe von 20.000 € wird am 02. Mai 2026 und ein weiterer am 03. Mai 2026 verlost. Die Lose der Teilnehmer:innen vom 02. Mai 2026 nehmen nicht erneut am Lostopf am 03. Mai 2026 teil.
Je Viebrockhaus wird nur ein Baukostenzuschuss verlost.
Der Gewinn ist ausschließlich für den zukünftigen Bau eines Viebrockhauses einlösbar. Eine Barauszahlung, Änderung oder Übertragung des Gewinns auf Dritte ist ausgeschlossen. Etwaige Zusatzkosten (Grundstück, Baukosten über 20.000 € hinaus, Baunebenkosten etc.), die im Zusammenhang mit dem Bauzuschuss stehen, sind vom Gewinner selbst zu tragen.
Bei mehreren gültigen Teilnahmen entscheidet das Los.
Der/Die Gewinner:in wird innerhalb von 24 Stunden nach der Auslosung vom Veranstalter kontaktiert. Ist diese/r innerhalb von 7 Tagen nicht erreichbar, verfällt der Gewinn ersatzlos. Der Gewinn kann innerhalb von 12 Monaten eingelöst werden. Wird in diesem Zeitraum kein Werkvertrag zur Errichtung eines Viebrockhaus unterschrieben, erhält der/die Gewinner:in stattdessen einen Einrichtungsgutschein im Wert von 2.000 €.
§ 4 Haftung
Schadenersatzansprüche gegenüber den Veranstaltern, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehen, sind – innerhalb des gesetzlich zulässigen – unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalter haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt.
Ferner haften die Veranstalter nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Gewinnspiel-Webseite bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt sowie bei Angriffen Dritter. Die Veranstalter bemühen sich um eine zuverlässige Funktionsfähigkeit der Webseite, übernehmen jedoch keine Garantie dafür, dass diese auf jedem Endgerät ordnungsgemäß funktioniert.
§ 5 Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel verarbeiten wir Ihre Daten ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels. Die vollständigen Datenschutzhinweise liegen vor Ort aus, werden auf Wunsch ausgehändigt und sind online unter https://www.viebrockhaus.de/datenschutzerklaerung-viebrockhauswelt-gewinnspiel abrufbar.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 7 Gerichtsstand/anwendbares Recht
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 8 Auswahlverfahren
Die Gewinner:innen werden mittels Losziehung aus allen gültigen Teilnahmen ermittelt.
§ 9 Kontakt
Bei Fragen zur Durchführung des Gewinnspiels oder zur Verarbeitung personenbezogener Daten wenden Sie sich bitte an: viebrockhauswelt (at) viebrockhaus.de