Grundsteuer beim Hausbau: Was BauherrInnen beachten sollten
Die Entscheidung für ein Eigenheim zählt zu den größten Investitionen im Leben. Dabei denken viele zunächst an Baukosten, Finanzierung und Ausstattung. Ein wichtiger Punkt wird allerdings häufig unterschätzt: die Grundsteuer beim Hausbau. In diesem Ratgeber erläutern wir, was die Grundsteuer ist, wie sie berechnet wird und was Sie gerade nach der Grundsteuerreform 2025 wissen und beachten sollten.
Was versteht man unter der Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine laufende Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien. Sie wird von den jeweiligen Gemeinden erhoben – unabhängig davon, ob das Grundstück bereits bebaut ist oder nicht. Die Einnahmen fließen in den Gemeindehaushalt und dienen dort der Finanzierung unterschiedlicher Einrichtungen, zum Beispiel Schulen oder Kitas. Für BauherrInnen ist die Grundsteuer beim Hausbau ein wichtiger Faktor. Sie zählt dauerhaft zu den jährlichen Nebenkosten Ihres Eigenheims. Entsprechend sollten Sie sie frühzeitig in Ihre Kostenkalkulation für Ihr Bauvorhaben einfließen lassen. Die Steuer muss direkt von den EigentümerInnen des Grundstücks beziehungsweise der Immobilie gezahlt werden. Dafür erhalten Sie vom zuständigen Finanzamt einen Grundsteuerbescheid. Im Normalfall wird die Grundsteuer jährlich fällig und wird quartalsweise in vier gleichmäßigen Raten gezahlt.
Grundsteuer und Grunderwerbsteuer: Wo ist der Unterschied?
Sie klingen ähnlich, beschreiben aber unterschiedliche Sachverhalte: Grundsteuer und Grunderwerbsteuer beim Hausbau werden häufig miteinander verwechselt. So werden sie unterschieden:
- Grunderwerbsteuer: Diese Steuer ist einmalig fällig und muss direkt beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie entrichtet werden.
- Grundsteuer: Diese Steuer fällt jährlich an, sie wird auf den Besitz von Immobilie beziehungsweise Grundstück erhoben.
Weitere Informationen zu beiden Steuer-Varianten lesen Sie auch in unserem Ratgeber rund um den Hauskauf.
Diese Arten der Grundsteuer gibt es
Die Grundsteuer wird in drei verschiedene Varianten unterschieden:
- Grundsteuer A: für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke
- Grundsteuer B: für bebaute und bebaubare Grundstücke
- Grundsteuer C (neu seit 2025): für unbebaute, aber baureife Grundstücke.
Für den privaten Hausbau ist vor allem die Grundsteuer B relevant.
Vor der Grundsteuerreform: Die Berechnung übersichtlich erklärt
Bis zur Grundsteuerreform 2025 basierte die Berechnung der Grundsteuer auf Bewertungsgrundlagen, die größtenteils mehrere Jahrzehnte alt waren:
- Einheitswert: Der Einheitswert bildet die Bewertungsbasis für die Grundsteuer. Er wurde anhand von Wertverhältnissen aus dem Jahr 1964 (Westdeutschland) beziehungsweise 1935 (Ostdeutschland) festgelegt.
- Steuermesszahl: Eine gesetzlich festgelegte Rechengröße, die für die Berechnung der Grundsteuerhöhe verwendet wird.
- Hebesatz: Ein von jeder Gemeinde individuell festgelegter Vervielfältiger, der bestimmt, wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung für EigentümerInnen ausfällt.
Daraus ergibt sich die Rechenformel:
Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuerbetrag
Weil die Einheitswerte über Jahre nicht angepasst wurden, entstanden erhebliche Unterschiede in den Besteuerungen von Grundstücken, die eigentlich einen ähnlichen Marktwert aufwiesen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Bewertungsmethode im Jahr 2018 für überholt und forderte eine Reform. Diese Grundsteuerreform trat im Januar 2025 in Kraft. Ziel der Reform war es unter anderem, die Berechnung transparenter zu gestalten und die anfallende Steuer stärker am tatsächlichen Marktwert auszurichten.
Die Grundsteuerreform 2025: Was hat sich geändert?
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis aktueller Bewertungsgrundlagen neu berechnet. Künftig fließen folgende Parameter in die Berechnung ein:
- Grundstücksfläche: Die tatsächliche Größe Ihres Baugrundstücks
- Bodenrichtwert: Der amtlich festgelegte Wert des Grundstücks pro Quadratmeter, basierend auf aktuellen Marktdaten
- Art der Bebauung: Unterscheidung nach Nutzungsart, z. B. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte oder Mehrfamilienhaus
- Wohnfläche: Tatsächliche Wohnfläche inklusive Nebenflächen
- Baujahr: Das Jahr der Fertigstellung der Immobilie
Grundsteuer für den Hausbau seit 2025: Das neue 3-Schritt-Modell
Seit dem 1. Januar ergibt sich die Grundsteuer nach dem Bundes- oder Ländermodell aus drei Faktoren:
- Grundsteuerwert (gemäß Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und Bebauung)
- Steuermesszahl (variiert nach Grundstücksart: 0,31 % für Wohngrundstücke)
- Kommunaler Hebesatz
Somit berechnet sich die Grundsteuer anhand dieser Formel:
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz
Mit der Grundsteuerreform ersetzt der Grundsteuerwert den veralteten Einheitswert und schafft mehr Marktgerechtigkeit.Auch nach Inkrafttreten der Reform legen die Gemeinden weiterhin eigene Hebesätze fest. Bei Bedarf können diese angepasst werden. Wichtig für BauherrInnen: Auch bei einem Hausbau (Neubau) wird die Grundsteuer künftig anhand dieser Kriterien ermittelt. Neubauten werden nach Fertigstellung steuerlich erfasst. Häufig geschieht dies automatisch, möglicherweise erbittet das zuständige Finanzamt ergänzende Angaben.
Das werden wir häufig zur Grundsteuer beim Hausbau gefragt
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