Baubeginn richtig planen: Was BauherrInnen wissen müssen
Der Baubeginn markiert den offiziellen Start eines jeden Bauprojekts und ist weit mehr als der symbolische Spatenstich. Er bedeutet, dass ein genehmigtes Bauvorhaben in die Tat umgesetzt wird, etwa durch Erdarbeiten oder durch die Fundamentlegung. In diesem Ratgeber beleuchten wir alle wichtigen Aspekte rund um den Baubeginn: von der rechtlichen Definition über die Baubeginnsanzeige bis hin zu praktischen Tipps für BauherrInnen. Wir informieren Sie darüber, welche Schritte vor dem ersten Baggerhub erledigt sein sollten und wie wir Sie als Bauunternehmen bei Ihrem Hausbau unterstützen.
Definition: Was bedeutet Baubeginn?
Rechtlich gesehen, bezeichnet der Baubeginn den Zeitpunkt, an dem ein Bauvorhaben aus der Planungsphase in die Umsetzung übergeht. Das bedeutet, erste Arbeiten werden vorgenommen, die den Baugrund dauerhaft verändern. Das geschieht beispielsweise beim Ausheben der Baugrube oder beim Gießen des Fundaments. Vermessungen, Bodenuntersuchungen oder das Abstecken des Grundstücks hingegen gelten nicht als Baubeginn. Je nach Bundesland gibt es einzelne Abweichungen, ab wann ein Baubeginn als erfolgt gilt. Wichtig ist, dass Sie dort, wo Sie Ihr Eigenheim bauen wollen, die jeweilige Landesbauordnung und die entsprechenden lokalen Vorgaben berücksichtigen.
Eines ist in jedem Fall gewiss: Der allseits bekannte erste Spatenstich hat nur einen symbolischen Charakter und steht nicht für den offiziellen Baubeginn.
Die Baubeginnsanzeige und rechtliche Pflichten vorm Baubeginn
Bevor Sie mit Ihrem Bauvorhaben offiziell starten dürfen, müssen Sie bestimmte rechtliche Vorgaben einhalten. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Baubeginnsanzeige, die in fast allen Bundesländern vorgeschrieben ist. Mit dieser Baubeginnsanzeige informieren Sie als BauherrInnen das zuständige Bauamt darüber, dass die Bauarbeiten aufgenommen werden. Die Baubeginnsanzeige ist rechtlich verpflichtend und sollte rund eine Woche vor dem geplanten Baubeginn eingereicht werden. Typische Inhalte der Baubeginnsanzeige:
- Geplantes Datum des Baubeginns
- Kopie der erteilten Baugenehmigung
- Name und Kontaktdaten der Bauleitung
- Angaben zu Fachleuten für Standsicherheits- und Wärmeschutznachweis
- Erklärung, dass die Auflagen aus der Baugenehmigung erfüllt werden.
Hinweis zum Versäumnis der Baubeginnsanzeige: Wird die Anzeige unvollständig eingereicht oder gar versäumt, droht ein Baustopp! Machen Sie sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut, um alle Unterlagen vollständig und rechtzeitig einzureichen. So können Sie reibungslos in Ihr Projekt Hausbau starten.
6 praktische Tipps vor dem Baubeginn
Endlich ist es so weit: Der erste Bagger rollt auf Ihre Baustelle zu. Für viele BauherrInnen ist das ein emotionaler Moment, auf den Sie lange gewartet haben. Die Planung wird endlich zur Realität! Damit der Baubeginn reibungslos gelingt, ist eine sorgfältige Vorbereitung das A und O. Wir geben Ihnen praktische Tipps an die Hand, die Sie vor dem Baubeginn beachten sollten, um bestens vorbereitet in Ihr Bauprojekt zu starten.
Beratungstermin
Haben Sie bereits erste Ideen zu Ihrem Bauprojekt? Bringen Sie diese gern zum Beratungstermin mit. Wir freuen uns auf die gemeinsame Planung Ihres Viebrockhauses!
Baubeginn mit Viebrockhaus – Ihr Partner für einen sicheren Start
Der Baubeginn ist für viele BauherrInnen einer der bedeutendsten Momente im gesamten Bauprozess. Entscheiden Sie sich für ein Massivhaus von Viebrockhaus, unterstützen wir Sie bereits zuverlässig in der gesamten Planungsphase, kümmern uns um eine fristgerechte Baubeginnsanzeige und koordinieren alle Anträge und Gewerke so, dass einem pünktlichen Baubeginn nichts im Wege steht! Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung sorgen wir für die nötige Struktur und Klarheit im gesamten Bauprozess. Unsere Expertise ist Ihre Sicherheit!
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