Wohngebäudeversicherung: Was sie leistet und warum sie so wichtig ist
Ihr eigenes Zuhause ist mehr als vier Wände, es ist Ihr Lebensmittelpunkt und oft auch die größte Investition Ihres Lebens. Umso entscheidender ist es, dieses Zuhause vor unerwarteten Schäden zu schützen und seinen Wert abzusichern. Genau hier kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel. Sie übernimmt die Kosten, wenn am Haus etwas passiert, das Sie selbst nicht verhindern konnten – etwa durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel.
Klingt nach Papierkram? Keine Sorge, wir erklären Schritt für Schritt, was eine Wohngebäudeversicherung umfasst, welche Bausteine (z. B. Elementar) sinnvoll sind, ob eine Police Pflicht ist und warum sie gerade beim Neubau entscheidend ist.
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung bzw. Gebäudeversicherung schützt Ihr Haus inklusive aller fest verbundenen Bestandteile. Dazu gehören beispielsweise:
- Außen- und Innenwände
- Boden und Dach
- Fenster und Türen
- Heizungs- und Haustechnik
- Sanitärinstallationen
- Fest eingebaute Möbel wie Küche oder Schränke (je nach Tarif)
- Nebengebäude wie Garage oder Carport (abhängig vom Vertrag)
Alles, was lösbar oder beweglich ist, wie Möbel, Kleidung oder Elektronik, fällt dagegen unter eine Hausratversicherung.
Unser Tipp: Schließen Sie die Gebäudeversicherung bereits vor dem Einzug in Ihren Neubau ab, ergänzend zur Bauleistungsversicherung. So sind Sie auch während der Bauphase bereits vollumfänglich geschützt!
Was deckt die Wohngebäudeversicherung ab und wo endet der Schutz?
Haben Sie sich schon mal gefragt, was eigentlich passiert, wenn ein Rohrbruch plötzlich Ihr frisch gebautes Zuhause beschädigt? Oder wenn ein Sturm das Dach abträgt? Genau hier greift die Wohngebäudeversicherung. Andere Schäden sind je nach Police ausgeschlossen. Ein Überblick:
Diese Schäden sind in der Regel versichert
- Feuerschäden: Dazu zählen Brände, Blitzschläge, Explosionen sowie Implosionen. Versichert ist dabei nicht nur der direkte Schaden, sondern auch die Folgekosten, etwa durch Rauch, Löschwasser oder Abrissarbeiten.
- Sturm- und Hagelschäden: Ab Windstärke 8 gelten Sturmschäden als versichert. Dazu zählen abgedeckte Dächer, zerbrochene Fenster oder Schäden durch umgestürzte Bäume. Auch Hagelschäden an der Fassade sind mitversichert.
- Leitungswasserschäden: Wenn Rohrleitungen platzen, Heizungsrohre undicht werden oder Frost Leitungen zum Bersten bringt, übernimmt die Gebäudeversicherung die Reparaturkosten.
- Folgeschäden: Neben den Schäden sind auch Maßnahmen wie Bautrocknung, Reinigung oder sogar Hotelkosten während der Wiederherstellung abgedeckt – je nach Tarif.
Das deckt die Gebäudeversicherung meist nicht ab
- Elementarschäden durch Überschwemmungen, Starkregen, Schnee, Rückstau oder Erdrutsch.
- Mutwillige Zerstörung durch Unbekannte (Vandalismus) wie etwa eingeschlagene Fenster.
- Grobe Fahrlässigkeit wie etwa ein Fenster bei Sturm geöffnet lassen.
- Normale Abnutzung oder Baumängel wie Verschleiß oder Materialermüdung.
Was sind Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung?
Elementarschäden beziehen sich auf Naturereignisse, die weit über klassischen Sturm und Hagel hinausgehen. Das betrifft Schäden durch:
- Überschwemmung und Hochwasser
- Rückstau
- Starkregen
- Schneedruck
- Erdrutsch oder Erdbeben
Wichtig: Elementarschäden sind in der Regel nicht in der Police enthalten. Wenn Sie also in einer Region mit erhöhter Gefährdung wohnen, sollten Sie unbedingt prüfen, ob ein Elementarbaustein oder eine separate Elementarversicherung sinnvoll ist.
Wohngebäudeversicherung: Pflicht oder Empfehlung?
Eine Gebäudeversicherung abzuschließen ist in Deutschland gesetzlich nicht verpflichtend. Dennoch ist sie gerade für BauherrInnen, die einen Neubau planen, empfehlenswert, um Risiken und Kosten im Schadensfall abzudecken. In manchen Situationen wird eine Wohngebäudeversicherung jedoch tatsächlich vorausgesetzt:
Bei einer Finanzierung durch eine Bank: Wer ein Haus finanziert, muss bei Banken häufig den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung nachweisen. Denn die Immobilie dient der Bank als Sicherheit und soll dementsprechend abgesichert sein.
Auflagen in Kauf- und Bauverträgen: Manche Verträge enthalten Klauseln, die eine Versicherung voraussetzen, etwa bei einem Grundstückskauf oder bei Bauverträgen.
Welche Versicherungen sind bei einem Neubau noch wichtig?
Wenn Sie Ihr neues Zuhause errichten, ist das Thema Absicherung besonders wichtig. Damit Sie von Anfang an mit einem sicheren Gefühl bauen, sind einige Versicherungen bereits in der Bauphase sinnvoll:
Bauherren-Haftpflichtversicherung: Auch diese Versicherung ist essenziell. Sie schützt Sie als BauherrIn, wenn Dritte auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommen.
Bauleistungsversicherung: Diese schützt Sie vor Schäden am entstehenden Gebäude durch äußere Einflüsse wie höhere Gewalt (z. B. Überschwemmung, Sturm), mutwillige Zerstörung oder unvorhergesehene Baumängel.
Wohngebäudeversicherung: Eine Gebäudeversicherung mit erweitertem Rohbauschutz bzw. eine Feuerrohbauversicherung kann schon vor Fertigstellung abgeschlossen werden und greift etwa bei Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel – also dort, wo die Bauleistungsversicherung endet. Nach Fertigstellung Ihres Neubaus wandelt sie sich automatisch in eine reguläre Wohngebäudeversicherung um. So sind Sie nahtlos geschützt.
Was ist wichtig bei einer Wohngebäudeversicherung?
Vielleicht fragen Sie sich: Worauf muss ich unbedingt achten, damit ich im Ernstfall gut abgesichert bin? Hier kommen die wichtigsten Punkte:
- Die richtige Versicherungssumme: Damit Ihr Haus im Schadenfall vollständig wiederhergestellt werden kann
- Eine Neuwertabsicherung: Ihr Haus wird zum aktuellen Wiederaufbauwert ersetzt
- Mitversicherung von Nebengebäuden: Garage, Carport, Gartenhaus nicht vergessen!
- Absicherung grober Fahrlässigkeit: z.B. falls sie mal vergessen, die Kerzen auszumachen
- Eine klare Deckung bei Glasbruch und Leitungswasserschäden: inklusive Folgeschäden (durchnässte Böden, beschädigte Wände, gebrochene Glasflächen)
- Möglichst umfangreiche Nebenleistungen: beispielsweise Trocknung, Sanierung & Hotelkosten
Kann man die Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Die Wohngebäudeversicherung zählt nicht zu den steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen. Ausnahmen gelten nur dann, wenn sich das Gebäude im betrieblichen Eigentum befindet oder ein Teil als Arbeitszimmer steuerlich anerkannt ist.
Checkliste: Haben Sie an alles gedacht?
Nutzen Sie diese kurze Übersicht, um sicherzugehen, dass Ihr Haus richtig abgesichert ist:
- Ist die Versicherungssumme korrekt berechnet?
- Sind Nebengebäude wie Garage oder Carport eingeschlossen?
- Ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert?
- Sind Elementargefahren in Ihrer Region relevant?
- Sind Hotelkosten oder Trocknungsmaßnahmen abgedeckt?
- Haben Sie einen Tarif mit Neuwertentschädigung?
- Haben Sie eine Bauherren-Haftpflicht und eine Bauleistungsversicherung?
Tipp: Bedenken sie bei der Planung Ihres Traumhauses neben den eigentlichen Baukosten, der Baufinanzierung und den Versicherungen auch frühzeitig die anfallenden Baunebenkosten. So sind Sie gewappnet und haben alles im Blick.
Sie planen Ihr neues Zuhause?
Dann vergessen Sie nicht den passenden Versicherungsschutz. Er gehört genauso zur Bauplanung wie Grundriss, Ausstattung oder Energieversorgung. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Sie gern dabei, Ihr neues Zuhause von Anfang an rundum sicher zu gestalten.
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