Sanierungspflicht einfach erklärt: Das ist für HausbesitzerInnen wichtig
Wer sich mit dem Kauf oder Bau eines Hauses beschäftigt, stößt früher oder später auf den Begriff Sanierungspflicht. Klingt technisch – hat aber ganz konkrete Auswirkungen auf Ihre Planung und Ihr Budget. Denn je nach Ausgangssituation kann sie darüber entscheiden, ob zusätzliche Maßnahmen notwendig werden – oder ob Sie sich mit diesem Thema gar nicht erst befassen müssen. Wir erklären Ihnen alles Wichtige zur Sanierungspflicht!
Was bedeutet Sanierungspflicht?
Die sogenannte Sanierungspflicht ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Gemeint sind damit konkrete Nachrüstpflichten für Bestandsgebäude, die sicherstellen sollen, dass Gebäude energetisch auf einem zeitgemäßen Stand sind.
Ziel ist es,
- Energieverluste zu reduzieren
- veraltete Technik zu ersetzen
- und Gebäude schrittweise an aktuelle Anforderungen anzupassen
Typische Maßnahmen sind:
- Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches
- Austausch bestimmter alter Heizkessel (in der Regel älter als 30 Jahre)
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen
Diese Pflichten gelten grundsätzlich für bestehende Gebäude, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. In bestimmten Fällen – insbesondere bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern – können Ausnahmen greifen, die jedoch beim Eigentümerwechsel entfallen.
Die Einhaltung der Sanierungspflicht wird überprüft. Dabei spielen vor allem folgende Stellen eine Rolle:
- bevollmächtigte BezirksschornsteinfegerInnen, z. B. im Rahmen gesetzlicher Prüfaufgaben
- zuständige Behörden nach Landesrecht
- Nachweispflichten bei bestimmten Maßnahmen oder im Rahmen von Prüfungen
Eine dauerhafte Einzelkontrolle jedes Gebäudes findet nicht statt. Werden Verstöße jedoch festgestellt, können Bußgelder verhängt werden.
Welche Sanierungspflicht gilt beim Hausbau?
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie übernehmen Sie nicht nur das Gebäude, sondern auch bestehende oder künftig wirksam werdende energetische Pflichten.
Bestimmte Nachrüstpflichten müssen dann innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang umgesetzt werden.
Typische Anforderungen sind:
- Dämmung der obersten Geschossdecke, sofern diese nicht den Anforderungen entspricht
- Austausch alter Heizkessel, sofern keine Ausnahme greift
- Dämmung frei zugänglicher Leitungen
Gerade bei zuvor selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern ist dieser Punkt entscheidend:
Pflichten, die für die bisherigen EigentümerInnen nicht galten, können mit dem Eigentümerwechsel auf Sie übergehen.
Für Ihre Planung bedeutet das: Neben dem Kaufpreis sollten mögliche energetische Nachrüstungen von Anfang an realistisch berücksichtigt werden.
Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel: Was gilt konkret?
Der Eigentümerwechsel ist kein genereller Auslöser neuer Pflichten – er sorgt aber häufig dafür, dass bestehende Ausnahmen entfallen.
Das betrifft insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser, die von den bisherigen EigentümerInnen selbst genutzt wurden. In diesen Fällen müssen neue EigentümerInnen bestimmte Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren umsetzen.
Das gilt für:
- KäuferInnen
- Erbende
- Beschenkte
Entscheidend ist nicht der Wechsel selbst, sondern die Frage, ob zuvor eine gesetzliche Ausnahme bestanden hat.
Gibt es Ausnahmen von der Sanierungspflicht?
Ja – das GEG sieht Ausnahmen vor, die jedoch klar definiert sind.
Eine zentrale Regelung betrifft selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser:
Wenn EigentümerInnen am 1. Februar 2002 bereits eine Wohnung im Haus selbst bewohnt haben, sind sie von bestimmten Nachrüstpflichten ausgenommen.
Diese Ausnahme gilt jedoch nicht dauerhaft:
Bei einem späteren Eigentümerwechsel gehen die Pflichten in der Regel auf die neuen EigentümerInnen über.
Darüber hinaus können Maßnahmen entfallen, wenn sie:
- technisch nicht umsetzbar sind
- oder wirtschaftlich unzumutbar wären
Ob eine Ausnahme greift, sollten Sie deshalb immer im Einzelfall prüfen lassen.
Hausbau oder Bestandsimmobilie: Welche Rolle spielt die Sanierungspflicht?
Die Sanierungspflicht betrifft vor allem Bestandsimmobilien – und damit genau den Moment, in dem Sie eigentlich Planungssicherheit brauchen.
Beim Kauf kann sich ein Teil der Investition in die Zeit nach dem Erwerb verschieben – verbunden mit zusätzlichem Aufwand und Unsicherheiten.
Wenn Sie neu bauen, stellt sich diese Frage in der Regel nicht. Der energetische Standard wird von Anfang an berücksichtigt und umgesetzt.
Massivhäuser von Viebrockhaus werden grundsätzlich im Effizienzhaus-40-Standard geplant und gebaut. Dadurch erfüllen sie bereits heute hohe Anforderungen an Energieeffizienz und Zukunftsfähigkeit.
Für Sie bedeutet das:
- typische Nachrüstpflichten aus dem Bestand sind in dieser Form nicht relevant
- hohe Planungssicherheit von Anfang an
- ein Haus, das bereits aktuellen und absehbaren Anforderungen entspricht
Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihre persönliche Situation genau abzuwägen – in einem unverbindlichen ersten Beratungsgespräch.
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