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Der letzte große Schritt vor dem Einzug

Bauabnahme beim Hausbau: Worauf Sie achten sollten

Die Bauabnahme ist für viele BauherrInnen ein entscheidender Schritt vor dem Einzug. Nach Monaten voller Planung, Koordination und Vorfreude steht nun die letzte Etappe an: das gründliche Prüfen und formale Übernehmen des Hauses. Die Bauabnahme ist nicht nur juristisch bedeutsam, sondern gibt gleichzeitig Sicherheit, dass Leistungen wie vereinbart ausgeführt wurden. Worauf Sie achten sollten, wie der Ablauf konkret aussieht und welche Rechte und Pflichten mit der Abnahme verbunden sind, lesen Sie hier.

Frau mit Viebrockhaus-Helm steht vor einer Baustelle

Was ist eine Bauabnahme?

Die Bauabnahme ist der offizielle Abschluss Ihres Bauprojekts, das Ergebnis vieler Monate voller Planung, Entscheidungen und Vorfreude. Doch was passiert dabei eigentlich genau?

Ganz praktisch bedeutet Bauabnahme: Sie als BauherrIn überprüfen bei einer gemeinsamen Begehung mit dem Bauleitenden des Bauunternehmens, ob Ihr neues Haus vertragsgemäß fertiggestellt wurde. Jetzt wird kontrolliert, ob alle vereinbarten Leistungen erbracht wurden, ob eventuelle Mängel sichtbar sind und ob das Haus tatsächlich bezugsbereit ist. Das Ganze wird im Abnahmeprotokoll schriftlich festgehalten – wichtige Grundlage für alle weiteren Schritte.

Kurz gesagt: Mit der Bauabnahme nehmen Sie Ihr Zuhause ganz offiziell in Empfang – und stellen dabei sicher, dass Ihr Traumhaus auch tatsächlich Ihren Vorstellungen und dem Bauvertrag entspricht. Rechtlich ist die Abnahme der Zeitpunkt, an dem das Werk als im Wesentlichen vertragsgerecht gebilligt wird.

Wann und wie findet die Bauabnahme statt?

Der große Tag wird in der Regel vom Bauunternehmen angekündigt, sobald alle Leistungen laut Vertrag abgeschlossen sind.

Bei der eigentlichen Begehung steht jedes Detail im Fokus: Wurden alle vereinbarten Arbeiten fachgerecht ausgeführt? Gibt es sichtbare Mängel, Unvollständigkeiten oder offene Restarbeiten? Im Abnahmeprotokoll wird alles festgehalten, was auffällt – von kleineren Schönheitsfehlern bis zu gravierenden Beanstandungen. Für eine gründliche Kontrolle empfiehlt es sich, nicht nur einen eigenen Blick auf Oberflächen, Ecken und Kanten zu werfen, sondern auch Türen, Fenster, technische Anlagen und Außenbereiche sorgfältig zu inspizieren.

Manche entscheiden sich dafür, zusätzlich eine sachverständige Person mit zum Termin zu nehmen. Das bringt Sicherheit, gerade wenn es um knifflige Details geht. Am Ende der Begehung bescheinigen alle Beteiligten mit ihrer Unterschrift, dass die Bauabnahme erfolgt ist – offene Mängel werden schriftlich festgehalten und in einem angemessenen Zeitraum behoben. 

Fälligkeit der Schlussrate: Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig, bei Teilabnahmen entsprechend anteilig.

Welche Folgen und Rechte sind mit der Bauabnahme verbunden?

Mit der Bauabnahme gehen für BauherrInnen einige wichtige Veränderungen und Rechte einher. Ab diesem Zeitpunkt gilt rechtlich das Haus als übergeben, und damit verschieben sich Verantwortlichkeiten: Die Gefahr von zufälligen Schäden am Gebäude – zum Beispiel durch Sturm, Vandalismus oder andere unvorhersehbare Ereignisse – liegt nun bei der Bauherrenschaft.

Ein weiterer zentraler Punkt: Die sogenannte Beweislastumkehr. Bis zur Bauabnahme muss die Baufirma nachweisen, dass eventuell auftretende Mängel nicht durch eigene Fehler verursacht wurden. Nach erfolgter Abnahme dreht sich dies: Nun müssen BauherrInnen beweisen, dass ein Mangel schon bei der Abnahme bestanden hat. Deshalb ist es umso wichtiger, wirklich jeden Fehler und jede Unstimmigkeit ins Abnahmeprotokoll aufzunehmen.

Ebenfalls mit der Bauabnahme beginnt offiziell die Gewährleistungsfrist. Für eventuelle Mängel am Haus haben BauherrInnen jetzt in der Regel vier oder fünf Jahre Zeit, je nach Vertrag und Garantien. Im Abnahmeprotokoll festgehaltene Restarbeiten oder Mängel müssen vom Bauunternehmen in angemessenem Zeitraum beseitigt werden – die Abnahme ist also kein endgültiger Schlussstrich, vielmehr ein Wechsel in die nächste Phase der Verantwortung.

Und nicht zuletzt: Die Schlussrate, also die letzte Zahlung für den Bau, wird in den meisten Fällen mit der erfolgreichen Abnahme fällig. Daher ist dieser Moment auch in finanzieller Hinsicht für beide Seiten von großer Bedeutung. 

Bei Teilabnahmen erfolgt die Vergütung entsprechend anteilig.

Tipps für eine erfolgreiche Bauabnahme

Damit die Bauabnahme zu einem entspannten und sicheren Abschluss Ihres Hausbaus wird, lohnt es sich, vorbereitet in diesen entscheidenden Termin zu gehen. Schon vorab empfiehlt es sich, eine eigene Checkliste zusammenzustellen: Welche Leistungen sind vereinbart? Gibt es bei bestimmten Gewerken oder Bauteilen Punkte, auf die Sie ein besonderes Augenmerk legen möchten?

Viele BauherrInnen nehmen eine erfahrene, unabhängige Begleitung – etwa eine sachverständige Person oder ArchitektIn – zum Begehungstermin mit. Das erhöht die Prüftiefe. Hilfreich ist es außerdem, Fotos zu machen und alle Auffälligkeiten präzise im Protokoll zu dokumentieren. So gibt es im Nachhinein klare Anhaltspunkte, falls Nachbesserungsbedarf besteht.

Nehmen Sie sich Zeit und prüfen Sie systematisch Raum für Raum sowie alle wichtigen Details – von Fenstern und Türen bis zu Böden, Wänden und technischen Anlagen. Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen und Unklarheiten direkt zu notieren. Werden kleinere Restarbeiten festgestellt, sollte klar vereinbart werden, bis wann diese erledigt sein müssen.

Kurz gesagt: Eine sorgfältige Kontrolle und lückenlose Dokumentation zahlen sich immer aus – so starten Sie mit einem guten Gefühl ins fertige Haus und können sich unbeschwert auf den Einzug freuen.

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