So gelingt Ihre Hausübergabe: Tipps, Protokoll und Checkliste
Die Hausübergabe markiert den Übergang vom Bauobjekt zum neuen Zuhause. Für BauherrInnen ist sie weit mehr als nur die reine Schlüsselübergabe: Erst mit einer sorgfältigen Dokumentation – dem Hausübergabeprotokoll – werden alle wichtigen Details wie der bauliche Zustand, eventuelle Mängel, Zählerstände und individuelle Vereinbarungen verbindlich festgehalten. Eine strukturierte Bauabnahme schützt nicht nur vor späteren Missverständnissen und rechtlichen Streitigkeiten, sondern sichert auch BauherrInnen und Bauunternehmen rechtlich ab.
Die Frage, worauf beim Ablauf, bei der vollständigen Übergabe der Schlüssel und beim Protokoll zu achten ist, beschäftigt viele BauherrInnen. Mit einer guten Vorbereitung, einer sorgfältigen Checkliste und einem professionell geführten Protokoll gelingt der Start ins neue Eigenheim entspannt und rechtssicher. Wir verraten Ihnen, wie das gelingt.
Ablauf der Hausübergabe: Schritt für Schritt zum neuen Zuhause
Der Ablauf der Hausübergabe ist in mehrere, klar strukturierte Schritte gegliedert, die Sicherheit und Transparenz für beide Seiten gewährleisten. Der Hausübergabe geht eine sorgfältige Bauabnahme voraus.
- Terminabstimmung: Das Bauunternehmen und die BauherrIn vereinbaren einen festen Termin für die Hausübergabe, bei dem alle Beteiligten anwesend sind und falls notwendig eine sachkundige Vertretung (z. B. Bausachverständige, Bauleitende oder erfahrene GutachterInnen) organisiert wird, sollte man selbst nicht teilnehmen können oder sich eine zusätzliche Expertise wünscht.
- Gemeinsame Hausbegehung: Zusammen werden alle Räume, inklusive Keller, Dachboden und Außenbereiche, begutachtet. Ziel ist die Überprüfung, ob die Bauleistungen gemäß Vertrag und Baubeschreibung ausgeführt wurden und das Haus mängelfrei übergeben werden kann.
- Mängelerfassung & Restarbeiten: Vor Ort werden etwaige Mängel, offene Punkte oder vereinbarte Restarbeiten im Protokoll erfasst. Objektivität und Detailtreue sind wichtig für die spätere Gewährleistung und Rechtsansprüche.
- Zählerstand-Dokumentation: Die aktuellen Stände aller relevanten Zähler (Strom, Wasser, Gas, ggf. Photovoltaik) werden gemeinsam abgelesen und eindeutig im Übergabeprotokoll dokumentiert.
- Dokumentenübergabe: Das Bauunternehmen übergibt Unterlagen wie Bedienungsanleitungen, Bau- und Ausstattungsbeschreibung, Pläne, Wartungsdokumente sowie Nachweise zu Einbauten und technischen Anlagen sowie Garantieurkunden und Zertifikate.
- Technikeinweisung: Die BauherrInnen erhalten eine Einweisung in komplexe Haustechnik (Heizung, Lüftung, Smart-Home etc.) und können offene Fragen klären. Bedienungsanleitungen sollten hierzu ausgehändigt werden.
- Schlüsselübergabe: Alle Schlüssel werden in Art und Anzahl an die BauherrInnen übergeben, dies wird im Protokoll dokumentiert. Damit geht das Objekt auch offiziell in deren Besitz und Verantwortung über.
- Abschlussprotokoll & Unterschriften: Abschließend prüfen alle Beteiligten das Übergabeprotokoll, ergänzen gegebenenfalls Details und unterzeichnen dieses. Somit ist die Übergabe formal abgeschlossen und der rechtssichere Besitzübergang vollzogen.
Hausübergabe-Checkliste: Was darf nicht fehlen?
Eine gute Hausübergabe-Checkliste sorgt dafür, dass keine wichtigen Aufgaben, Unterlagen oder Details übersehen werden. Folgende Punkte müssen bei der Hausübergabe zwischen Bauunternehmen und BauherrIn unbedingt abgehakt werden:
Diese Unterlagen muss das Hausbauunternehmen bereitstellen:
- Energieausweis
- Baupläne, Grundrisse, amtlicher Lageplan und Wohnflächenberechnung sowie die Baugenehmigung
- Nachweise und Rechnungen über durchgeführte Inspektionen, Wartungen, Reparaturen oder Sanierungen
- Bedienungsanleitungen, technische Dokumentationen für Heizung, Lüftung, Photovoltaik etc.
- Versicherungsscheine, Grundsteuerbescheide und alle relevanten Verträge (z. B. Wartungsverträge)
- Bauverträge, Leistungsverzeichnisse, Baubeschreibung und ggf. Statikunterlagen
- Garantieurkunden, Gewährleistungsnachweise, Zertifikate und Handwerkerrechnungen
- Protokolle etwaiger Schornsteinfeger- und Prüfberichte
Hausrundgang und Mängelerfassung:
- Kontrolle aller Innenräume, Keller, Nebengebäude und Dachboden
- Begutachtung der Außenanlagen wie Garten, Garage, Schuppen
- Festhalten etwaiger Mängel oder fehlender Leistungen im Übergabeprotokoll (inkl. Fotos)
- Protokollierung, wer eventuelle Mängel bis wann nachbessert
Zählerstände erfassen:
- Strom, Wasser, Gas, ggf. Fernwärme und Photovoltaik
- Dokumentation der Zählernummern und jeweils aktueller Stände im Protokoll
Übernahme und Einweisung:
- Prüfung und Übergabe sämtlicher technischer Geräte, Smart Home-Anlagen, Heizungs- und Lüftungssysteme
- Einweisung in Funktionsweise komplizierter Haustechnik
- Übernahme und Dokumentation von Ersatzteilen, Restbaumaterial und Mobiliar (falls vereinbart)
Schlüsselübergabe:
- Übergabe und Protokollierung aller Schlüssel (Haus, Keller, Garage, Briefkasten, Fenster, Nebengebäude)
- Genaue Anzahl und Zuordnung im Protokoll erfassen
Abschlusskontrolle und Unterschriften:
- Überprüfung, ob alle erforderlichen Punkte auf der Checkliste bearbeitet wurden
- Alle Beteiligten (Bauunternehmen, BauherrIn, gegebenenfalls Zeugen) unterschreiben das vollständige Hausübergabeprotokoll
Pflichtinhalte eines vollständigen Hausübergabeprotokolls
Das Hausübergabeprotokoll ist das zentrale Dokument bei der Hausübergabe – jede Partei erhält ein unterschriebenes Exemplar. Es hält den Zustand des Hauses, alle wichtigen Übergabedetails sowie Mängel, Zählerstände und übergebene Dokumente eindeutig fest. Nur was sachlich dokumentiert ist, kann im Nachgang noch eingefordert oder reklamiert werden.
Diese Punkte sollten erfasst werden:
- Angaben zu BauherrIn, Bauunternehmen und Immobilie (Namen, Kontaktdaten, Adresse, Datum der Übergabe).
- Beschreibung und Zustand aller Räume, Außenbereiche und Nebenanlagen. Detaillierte Mängelerfassung mit Fotos und, falls relevant, Fristen und Zuständigkeiten zur Nachbesserung.
- Lückenlose Auflistung und Dokumentation aller Zählerstände (Strom, Wasser, Gas, jeweils mit Nummer).
- Inventarliste: Übernommene Einbauküche, vorhandenes Mobiliar, technische Geräte oder übrige Gegenstände.
- Vollständige Schlüsselübergabe mit Angabe von Art und Anzahl (Haus, Keller, Briefkasten, Garage etc.).
- Übergabe aller relevanten Unterlagen: Pläne, Energieausweis, Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Gewährleistungen, Handwerkerrechnungen.
- Individuelle Vereinbarungen (z. B. offene Restarbeiten, schriftliche Abmachungen, besondere Pflichtübernahmen).
- Unterschriften aller Beteiligten sowie etwaiger sachkundiger ZeugInnen.
So bietet das Hausübergabeprotokoll verlässliche Sicherheit für BauherrIn und Bauunternehmen, beugt Missverständnissen vor und sorgt für einen rechtssicheren Besitzübergang.
Bezahlung & Rechte: Wann und wie erfolgt die Zahlung?
Die Zahlung des Hauses durch die BauherrIn an das Bauunternehmen erfolgt in mehreren, genau beschriebenen Stufen und ist fest im Bauvertrag geregelt (Zahlung nach Baufortschritt). Üblicherweise wird der vereinbarte Preis nicht als Einmalbetrag gezahlt, sondern in Form von Teilzahlungen (Raten), die jeweils nach Abschluss und Abnahme bestimmter Bauabschnitte fällig werden. Diese Vorgehensweise ist in Deutschland über die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) klar strukturiert und schützt beide Seiten vor finanziellen Risiken.
Bereits zu Beginn des Bauprojekts werden die einzelnen Zahlungszeitpunkte (Zahlungsplan) vertraglich fixiert: Häufig werden Teilbeträge nach Fertigstellung der einzelnen Bauphasen wie des Rohbaus, nach Dachdeckung, bei Montage von Fenstern und Türen, nach Installation der technischen Anlagen sowie zum Zeitpunkt der Hausübergabe fällig. Wichtig ist dabei, dass die BauherrIn erst dann eine Zahlung leisten muss, wenn die entsprechende Bauleistung vorliegt und in der Regelabgenommen wurde. Einige vertragliche Konstellationen sehen vor, dass der letzte Rechnungsbetrag – oft rund drei bis fünf Prozent der Gesamtsumme – erst nach der Bauabnahme und einer mängelfreien, vollständigen Hausübergabe gezahlt wird. So soll sichergestellt werden, dass die BauherrIn die Möglichkeit hat, noch offene Restarbeiten oder Mängel zu reklamieren, bevor die volle Bezahlung erfolgt.
Die finale Hausübergabe ist damit ein zentrales vertragliches Ereignis, denn erst mit der Abnahme, der schriftlich bestätigten Mängelfreiheit und der rechtssicheren Übergabe des Hauses wird die Schlussrechnung vollständig beglichen. Gibt es bei der Übergabe festgestellte Mängel, so kann die BauherrIn einen Teil der Zahlung gemäß Protokoll bis zur Nachbesserung zurückhalten. Das schützt vor unvollständigen Leistungen und schafft klare Verhältnisse bezüglich der Rechte und Pflichten beider Seiten.
Die Hausübergabe mit Protokoll und vollständiger Zahlung markiert den endgültigen Eigentümerwechsel und den Abschluss des Bauvorhabens – danach ist die Immobilie umfassend in den Händen der BauherrIn.
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