Baunutzungsverordnung: Das bedeutet sie für Ihr Bauvorhaben
Wer ein Haus bauen möchte, wird früher oder später auf diesen Begriff treffen: die Baunutzungsverordnung. Diese entscheidet mit darüber, was Sie auf Ihrem Grundstück bauen dürfen, wie groß Ihr Haus sein darf und wofür Gebäude genutzt werden können. BauherrInnen-Wissen kompakt: Wir erklären übersichtlich und verständlich, was hinter der Baunutzungsverordnung steckt – und warum sie für Ihr Bauvorhaben so entscheidend ist.
Was ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO)?
Die Baunutzungsverordnung, häufig auch BauNVO abgekürzt, ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Baurechts. Sie ergänzt das Baugesetzbuch und regelt, wie Grundstücke baulich genutzt werden dürfen – damit Wohngebiete lebenswert bleiben, Gewerbe sinnvoll angesiedelt wird und sich unterschiedliche Nutzungen nicht gegenseitig stören.
Konkret legt die BauNVO fest:
- welche Art der Nutzung erlaubt ist (z. B. Wohnen, Gewerbe, Mischformen),
- wie intensiv ein Grundstück bebaut werden darf,
- und welche baulichen Anlagen grundsätzlich zulässig sind.
Für BauherrInnen bedeutet das: Sie planen Ihr Traumhaus? Die BauNVO steckt den rechtlichen Rahmen dafür ab!
Warum ist die Baunutzungsverordnung beim Hausbau so wichtig?
Kurz zusammengefasst: Ohne BauNVO kein Bauantrag – zumindest kein genehmigter. Die Vorgaben der Baunutzungsverordnung fließen direkt in den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde ein. Und dieser Bebauungsplan ist wiederum die Grundlage für die Baugenehmigung.
Ein paar typische Fragen, die sich daraus ergeben:
- Darf ich hier überhaupt ein Einfamilienhaus bauen?
- Ist ein zusätzliches Arbeitszimmer oder eine Einliegerlösung zulässig?
- Wie viele Geschosse sind erlaubt?
- Wie groß darf mein Haus maximal werden?
All diese Punkte hängen unmittelbar mit der BauNVO zusammen. Wer sie kennt – oder sich gut beraten lässt – spart Zeit, Nerven und im Zweifel auch Kosten.
Welche Baugebiete unterscheidet die BauNVO?
Die Baunutzungsverordnung teilt Flächen in verschiedene Baugebiete ein. Besonders relevant für private Bauvorhaben sind unter anderem:
- Reine Wohngebiete: Hier steht das Wohnen klar im Vordergrund. Störende Nutzungen sind ausgeschlossen.
- Allgemeine Wohngebiete: Neben Wohnhäusern sind auch kleinere Läden oder Dienstleistungen möglich.
- Mischgebiete: Wohnen und Arbeiten nebeneinander – etwa mit Büros oder Handwerksbetrieben.
- Dorf- oder Sondergebiete: Mit speziellen Regelungen, abhängig vom Charakter der Umgebung.
Welches Baugebiet für Ihr Grundstück gilt, erfahren Sie im Bebauungsplan.
Maß der baulichen Nutzung: Wie groß und hoch darf gebaut werden?
Neben der Nutzung regelt die BauNVO sehr konkret, wie intensiv ein Grundstück bebaut werden darf. Dazu gehören unter anderem:
- Grundflächenzahl (GRZ)
Sie gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf. - Geschossflächenzahl (GFZ)
Sie beschreibt, wie viel Geschossfläche insgesamt zulässig ist. - Zahl der Vollgeschosse
Entscheidend für die Höhe und den Charakter des Hauses.
Diese Werte bestimmen letztlich, wie viel Wohnraum realisiert werden kann. Gerade bei kleineren Grundstücken oder in verdichteten Baugebieten spielen sie eine große Rolle.
Was sind Nebenanlagen nach § 14 BauNVO?
Ein häufig unterschätzter, aber sehr praxisrelevanter Paragraf ist § 14 BauNVO. Er regelt sogenannte Nebenanlagen.
Dabei handelt es sich um bauliche Anlagen, die dem Hauptgebäude untergeordnet sind, zum Beispiel:
- Garagen und Carports
- Gartenhäuser und Geräteschuppen
- Mülltonnenplätze
- Fahrradabstellanlagen
Grundsätzlich sind Nebenanlagen in vielen Baugebieten zulässig. Aber: Der Bebauungsplan kann ihre Lage, Größe oder Ausführung einschränken oder konkret festlegen. Ob ein Gartenhaus an der Grundstücksgrenze stehen darf oder eine Garage außerhalb des Baufensters zulässig ist, hängt also vom Zusammenspiel aus BauNVO und Bebauungsplan ab.
Welche BauNVO gilt?
Diese Frage ist besonders wichtig: Welche Fassung der Baunutzungsverordnung ist für mein Bauvorhaben maßgeblich? Denn: Die BauNVO wurde mehrfach geändert, unter anderem in den Jahren 1962, 1977, 1990, 2013 und 2017 – Regelungen wurden hier regelmäßig angepasst oder ergänzt.
Es gilt der Grundsatz: Für Ihr Bauvorhaben ist die BauNVO-Fassung, auf die sich der jeweilige Bebauungsplan bezieht. Das bedeutet: Auch wenn es eine aktuelle BauNVO gibt, kann für Ihr Grundstück eine ältere Fassung gelten, wenn der Bebauungsplan entsprechend alt ist und nicht neu aufgestellt oder geändert wurde.
Sie möchten sichergehen, welche BauNVO für Ihr Bauprojekt gilt? Im Bebauungsplan finden Sie meist die Information, auf welche Fassung dieser Bezug nimmt. Alternativ können Sie sich beim zuständigen Bauamt oder Stadtplanungsamt erkundigen.
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