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Wichtiger Budgetfaktor beim Hausbau

Erschließungskosten fürs Grundstück: Damit müssen Sie rechnen

Erschließungskosten gehören zu den zentralen Nebenkosten beim Grundstückskauf und Hausbau. Doch wie hoch sind die Kosten für die Erschließung eines Grundstücks, wie setzen sie sich zusammen und vor allem: Wer muss sie zahlen?

Wenn Sie ein Grundstück kaufen oder ein Haus bauen möchten, sollten Sie die Erschließungskosten realistisch kalkulieren können. Lesen Sie hier, wie sich die Kosten für die Grundstückserschließung berechnen, welche rechtlichen Grundlagen gelten und wann auch nachträgliche Erschließungskosten für eine Straße entstehen können.

Blick von oben auf eine Baustelle mit Kran

Erschließungskosten: Der Kurz-Überblick

  • Erschließungskosten sind Kosten, um ein Grundstück baureif zu machen: Inklusive Straße, Beleuchtung, Entwässerung sowie Anschlüssen für Strom, Wasser und Telekommunikation.
  • Man unterscheidet zwischen öffentlicher Erschließung (Straßenbau, Gehwege etc., über die Kommune abgerechnet) und privaten Anschlusskosten (direkte Hausanschlüsse über Versorger).
  • Die Höhe liegt häufig bei fünf bis fünfzehn Prozent des Grundstückspreises (meist zwischen 5.000 und 20.000 Euro) je nach Lage und Umfang.
  • Zahlungspflichtig sind in der Regel die GrundstückseigentümerInnen. Entscheidend ist, was im Kaufvertrag geregelt ist.
  • Auch bei einem bereits erschlossenen Grundstück können noch Beiträge anfallen, etwa bei endgültigem Straßenausbau.
  • Für eine sichere Kalkulation sollten Sie den Erschließungsstatus schriftlich bei der Gemeinde bestätigen lassen und eine finanzielle Reserve einplanen.

Definition: Was sind Erschließungskosten?

Erschließungskosten sind alle Kosten, die anfallen, um ein Grundstück an die öffentliche Infrastruktur anzuschließen und damit baureif zu machen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Straßenanbindung
  • Gehwege
  • Straßenbeleuchtung
  • Grünflächen
  • Regen- und Schmutzwasserkanäle
  • Trinkwasserversorgung
  • Stromversorgung
  • Telekommunikationsleitungen

Erst durch diese Maßnahmen wird aus einem Stück Land ein bebaubares Grundstück. Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen öffentlicher Erschließung und privaten Hausanschlusskosten.

Öffentliche Erschließung: Was übernimmt die Kommune?

Die öffentliche Erschließung umfasst alle Maßnahmen, die von der Gemeinde oder Stadt organisiert und umgesetzt werden. Dazu zählen insbesondere:

  • Neubau oder Ausbau von Straßen
  • Anlage von Gehwegen
  • Straßenentwässerung
  • Beleuchtung
  • Öffentliche Grünanlagen

Die Kommune trägt einen Teil dieser Kosten selbst. Der verbleibende Anteil wird als sogenannter Erschließungsbeitrag auf die GrundstückseigentümerInnen umgelegt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Baugesetzbuch.

Wichtig zu wissen: Die Höhe der Beteiligung ist kommunal geregelt. Jede Gemeinde hat eine eigene Erschließungssatzung.

Private Anschlusskosten: Was kommt zusätzlich hinzu?

Neben der öffentlichen Erschließung entstehen Kosten für die tatsächlichen Hausanschlüsse. Diese werden direkt von den jeweiligen Versorgungsunternehmen berechnet und variieren je nach Region, Grundstücksgröße und Länge der Leitungen.

Mit eingerechnet werden müssen:

  • Stromanschluss
  • Trinkwasseranschluss
  • Abwasseranschluss
  • Gegebenenfalls Gasanschluss
  • Telekommunikation

Wie hoch sind Erschließungskosten im Allgemeinen?

Eine pauschale Summe gibt es nicht. Dennoch lassen sich realistische Orientierungswerte nennen. In vielen Neubaugebieten liegen die Erschließungskosten zwischen fünf und fünfzehn Prozent des Grundstückspreises. In absoluten Zahlen bedeutet das häufig 5.000 bis 20.000 Euro bei klassischen Einfamilienhausgrundstücken. Bei aufwändigen Straßenbauprojekten kann die Summe auch höher ausfallen.

Faktoren, die die Höhe der Erschließungskosten beeinflussen, sind die Lage des Grundstücks, die Bodenbeschaffenheit, Länge der Anschlussleitungen, die Art und der Umfang der Straßenbaumaßnahmen sowie die kommunalen Beitragssätze. Aufgrund dieser Komplexität sollten die Kosten für die Grundstückserschließung frühzeitig Bestandteil Ihrer Finanzierungsplanung sein.

Blick in einen Rohbau

Erschließungskosten im Neubaugebiet

Im Neubaugebiet sind Grundstücke häufig bereits vollständig erschlossen oder die Erschließung ist verbindlich geplant. Die Vorteile sind eine transparente Kostenstruktur und eine klare Kalkulierbarkeit. Dennoch sollten Sie prüfen, ob alle Beiträge bereits mit dem Grundstückskauf bezahlt sind, ob es noch offene Restabrechnungen gibt – und ob die Straße bereits final hergestellt oder noch eine Baustraße ist.
 

Nachträgliche Erschließungskosten

Ein Grundstück gilt als erschlossen, wenn die grundlegende Infrastruktur vorhanden ist. Doch auch bei einem bereits erschlossenen Grundstück können weitere Kosten entstehen, beispielsweise wenn:

  • eine Baustraße später endgültig ausgebaut wird
  • die Straße grundlegend saniert oder verbreitert wird
  • zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen beschlossen werden, z.B. neue Beleuchtungskonzepte oder die Erweiterung von Entwässerungssystemen

Deshalb sollten Sie sich von der Gemeinde schriftlich bestätigen lassen, ob das Grundstück endgültig erschlossen ist und ob noch Beitragsforderungen zu erwarten sind.

Ein Taschenrechner liegt auf einem Schreibblock, daneben sind zwei Hände zu sehen

Wer zahlt die Erschließung?

Grundsätzlich tragen GrundstückseigentümerInnen die umlagefähigen Erschließungskosten, also die erstmalige Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur.

Beim Kauf eines Grundstücks ist entscheidend, was im Kaufvertrag geregelt ist: Sind die Erschließungskosten im Kaufpreis enthalten? Wurden bereits alle Beiträge abgerechnet oder gibt es noch offene Forderungen? Das sollten Sie sorgfältig prüfen.

Gut zu wissen: Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen basiert auf dem Baugesetzbuch (BauGB). Ergänzend greifen kommunale Erschließungssatzungen sowie landesrechtliche Regelungen. Zudem können sogenannte Straßenausbaubeiträge erhoben werden, sofern das jeweilige Bundesland diese vorsieht. Gerade bei Bestandsgebieten lohnt sich eine genaue Prüfung der kommunalen Rechtslage.
 

Erschließungskosten realistisch kalkulieren

  1. Auskunft bei der Gemeinde einholen
  2. Schriftliche Bestätigung zum Erschließungsstatus anfordern
  3. Kaufvertrag juristisch prüfen lassen
  4. Anschlusskosten bei Versorgern erfragen
  5. Finanzielle Reserve einplanen

FAQ: Häufige Fragen zu Erschließungskosten

Erschließung bei der Gesamtplanung unbedingt mitdenken

Erschließungskosten sind kein Nebenaspekt. Sie beeinflussen unmittelbar Ihr Gesamtbudget und damit Ihre Finanzierung. Wer hier sauber plant, vermeidet spätere Belastungen.

Bei Viebrockhaus begleiten wir BauherrInnen seit mehr als 70 Jahren von der ersten Grundstücksprüfung bis zur Schlüsselübergabe. Bereits in der frühen Bauplanung prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen Ihres Grundstücks und helfen dabei, mögliche Kosten realistisch einzuschätzen. Unser Ziel ist Planungssicherheit. Denn ein Hausbau soll keine Überraschung sein – sondern ein gut durchdachtes Projekt mit klarer Struktur.
 

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