Das Vollgeschoss: Definition und Erklärung für Ihren Hausbau
Ein Vollgeschoss ist mehr als nur ein Stockwerk – es beeinflusst, wie ein Gebäude baurechtlich eingeordnet wird. Nicht jedes Geschoss wird automatisch als Vollgeschoss gewertet. Besonders beim Dachgeschoss oder Staffelgeschoss stellt sich oft die Frage: Zählt es noch als Vollgeschoss oder nicht? Hier erfahren Sie kompakt, worauf es ankommt und was für die Planung rund um Ihren Hausbau wichtig ist.
Was ist ein Vollgeschoss?
Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss, das baurechtlich vollständig als Wohn- oder Aufenthaltsfläche zählt. Für die Ermittlung gelten klare Kriterien: die Raumhöhe und der Anteil der Fläche, der diese Höhe erreicht. In der Regel gilt ein Geschoss als Vollgeschoss, wenn ein ausreichend großer Teil der Fläche eine Mindesthöhe von etwa 2,30 Metern oder mehr hat. Welche genauen Vorgaben gelten, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Die Regelungen sind in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) festgelegt. Wichtig für Sie: Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, wird ein Geschoss als vollwertig eingestuft – eine relevante Information für die Genehmigung Ihres Bauprojektes.
Zählen Dachgeschoss und Staffelgeschoss als Vollgeschoss?
Sowohl Staffelgeschoss als auch Dachgeschoss werden beim Hausbau oft bewusst kompakt geplant – mit dem Ziel, kein zusätzliches Vollgeschoss zu bauen. Die genaue Bewertung erfolgt allerdings immer nach den Vorgaben der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes: Ob ein Dachgeschoss oder Staffelgeschoss als Vollgeschoss zählt, hängt vor allem von der Raumhöhe und dem nutzbaren Flächenanteil ab. Ein Dachgeschoss wird dann als Vollgeschoss gewertet, wenn ein ausreichend großer Teil der Fläche die vorgeschriebene Mindesthöhe erreicht – was durch Dachschrägen oft nicht der Fall ist. Ein Staffelgeschoss, also ein zurückgesetztes oberes Geschoss, wird ebenfalls nur dann als Vollgeschoss eingestuft, wenn die baurechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
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